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Bayerisches LSG Urteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 833/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren. Rechtsanwaltsvergütung. Höhe der Geschäftsgebühr für Widerspruchsverfahren gegen Mahngebühr

 

Leitsatz (amtlich)

Für ein Widerspruchsverfahren gegen eine Mahngebühr von 7,85 Euro ist bei einem Gebührenrahmen von 40 Euro bis 520 Euro eine Geschäftsgebühr von 80 Euro (doppelte Mindestgebühr) als Vergütung des Rechtsanwalts angemessen.

Bei der Bemessung der Geschäftsgebühr nach § 14 RVG ist für die Bedeutung der Angelegenheit auf die Mahngebühr nicht auf die dahinter stehende Hauptforderung abzustellen, wenn nur die Mahngebühr Gegenstand des Widerspruchs sein kann.

 

Orientierungssatz

Eine Mahnung ist eine Erinnerung an eine bereits bestehende Zahlungspflicht. Sie hat keine Verwaltungsaktqualität (vgl BSG vom 2.11.2012 - B 4 AS 97/11 R = EuG 2013, 485).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 09.03.2016; Aktenzeichen B 14 AS 5/15 R)

BSG (Urteil vom 08.03.2016; Aktenzeichen B 14 AS 5/15 R)

 

Tenor

I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 17. März 2014 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 13.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.12.2012 verurteilt, der Klägerin weitere 61,88 Euro zu erstatten. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat von den notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Klageverfahren ein Viertel und für das Berufungs- sowie das Zulassungsverfahren vier Siebtel zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe der von der Beklagten zu erstattenden Aufwendungen für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in einem isolierten Widerspruchsverfahren.

Das zuständige Jobcenter hatte gegenüber der Klägerin einen Bescheid vom 06.11.2009 über eine Darlehensgewährung sowie vi...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten. keine Ersetzung der Mittelgebühr durch Schwellengebühr. Bestimmung der billigen Gebühr für das Tätigwerden eines Rechtsanwalts. Grundsicherung für Arbeitsuchende. ...

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