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Bayerisches LSG Urteil vom 25.10.2006 - L 16 LW 14/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Alterssicherung der Landwirte. Bezug eines Stipendiums für die Durchführung eines Forschungsvorhabens. vergleichbares Einkommen. Befreiung von der Versicherungspflicht

 

Orientierungssatz

Ein Stipendium, das für die Durchführung eines Forschungsvorhabens gewährt wird, ist als vergleichbares Einkommen iSv § 3 Abs 1 Nr 1 Alt 3 ALG anzusehen. Der Bezug einer solchen Leistung zieht die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung Landwirte nach sich.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.01.2008; Aktenzeichen B 10 LW 1/07 R)

 

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. Januar 2006 und der Bescheid der Beklagten vom 2. Oktober 2006 aufgehoben sowie der Bescheid der Beklagten vom 24. Januar 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20. April 2005 abgeändert, soweit die Befreiung von der Versicherungspflicht für die Zeit vom 1. Januar 2001 bis 30. April 2003 aufgehoben wurde.

II.

Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten beider Rechtzüge in vollem Umfang zu erstatten.

III.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Befreiung des Klägers von der Beitragspflicht vom 01.01.2001 bis 30.04.2003 gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG.

Der 1970 geborene Kläger hatte ab 01.07.1999 einen bestehenden Pachtvertrag übernommen und bewirtschaftet seither eine Fläche von 16,67 ha sowie eine zugepachtete Fläche von 6,34 ha. Nach Aufklärung über die Versicherungspflicht und die Befreiungsmöglichkeiten stellte die Beklagte im Bescheid vom 13.09.1999 die Mitgliedschaft des Klägers bei der landwirtschaftlichen Alterskasse ab 01.07.1999 fest. Auf seinen Antrag vom 13.09.1999 wurde der Kläger mit Bescheid vom 27.09.1999 aufgrund seiner selbständigen Tätigkeit als Dipl.-Ingen...

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