Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bayerisches LSG Urteil vom 24.10.2006 - L 6 R 445/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 27.11.2007; Aktenzeichen B 5a/5 R 60/07 B)

 

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 23. Mai 2005 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um Rente wegen Erwerbsminderung.

Der Kläger ist 1957 geboren, hat bis 1985 in Polen gelebt und ist anerkannter Vertriebener.

Er durchlief von 1972 bis 1974 eine Lehre als Kfz-Mechaniker ohne Abschluss. Bis 1975 war er als Schlosser beschäftigt, bis 1977 als Arbeiter in einer Schuhfabrik und bis 1979 als Übersetzer. Vom 22.02.1980 bis 09.05.1984 war der Kläger in einer Beschäftigung, zu der inzwischen verschiedene Angaben vorliegen. Dabei erlitt er am 30.05.1980 einen Unfall, bei dem er sich einen Schien- und Wadenbeinbruch zuzog.

Nach dem polnischen Unfallprotokoll vom 04.06.1980 war der Kläger hierbei in dem erlernten und ausgeübten Beruf des Gabelstaplerfahrers tätig. Er hatte einen Kübel zu transportieren, bei der Vorbereitung blieb der Hebewagen hängen, der Kläger trat gegen den Hebewagen, rutschte ab und dabei traf der herabfallende Hängewagen den Kläger am Unterschenkel. Der Kläger wurde weiter als Staplerfahrer beschäftigt. Vor dem Unfall habe er zusätzlich noch die Tätigkeiten des Monteur-Mechanikers für Verbrennungsmotoren ausgeführt. Im Berufungsverfahren hat der Kläger vorgetragen, er sei nur eine Woche als Staplerfahrer beschäftigt gewesen, danach ausschließlich als Monteur-Mechaniker. In dieser Tätigkeit habe er den Unfall erlitten. Danach sei er nur noch gelegentlich als Staplerfahrer tätig gewesen.

Nach der von der Verbindungsstelle eingeholten Auskunft des polnischen Sozialversicherungsträgers vom 16.11.2000 war der Kläger vom 22.02.1...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


BSG B 5a/5 R 60/07 B
BSG B 5a/5 R 60/07 B

  Entscheidungsstichwort (Thema) Fragerecht der Beteiligten an den Sachverständigen  Leitsatz (amtlich) Die Beteiligten haben nach § 116 Satz 2 SGG auch dann das Recht, sachdienliche Fragen an den Sachverständigen richten zu lassen, wenn das Gericht ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren