Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bayerisches LSG Urteil vom 08.10.2013 - L 5 R 554/13

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsprüfung. Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides. Erhebung einer weitere Beitragsnachforderung für den selben Prüfzeitraum nur nach vorhergehender Rücknahme des ersten Bescheides nach § 45 SGB 10

 

Leitsatz (amtlich)

Ein erster Betriebsprüfungsbescheid nach § 28p SGB IV ist erst nach § 45 SGB X zurückzunehmen, bevor zum selben Prüfzeitraum eine weitere Beitragsnachforderung erhoben werden darf (Revision zugelassen).

 

Normenkette

SGB IV § 28p; SGB X § 45; BVV § 11

 

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 28. Mai 2013 wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten auch der Berufung.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig sind Beitragsnachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung.

Die Klägerin betreibt in A-Stadt unter ihrem Namen einen Friseurladen. Vormals war sie Inhaberin des Friseurgeschäfts "H.", A-Straße, A-Stadt. Dort waren für sie die Beigeladenen zu 1) bis 7) als Friseurinnen tätig.

Die Beklagte prüfte in der Person des als Zeugen einvernommenen Betriebsprüfers I. vom 08.12.2004 bis 15.02.2005 den Betrieb der Klägerin für den Zeitraum 01.01.2000 bis 31.12.2003. Nach einer Schlussbesprechung gemäß Protokoll vom 03.03.2005 machte die Beklagte mit Bescheid vom gleichen Tag für die Zeit 01.01.2002 bis 31.12.2003 eine Nachforderung von 193,12 € für Renten- und Krankenversicherungsbeiträge geltend, weil die Klägerin auf das Beschäftigungsverhältnis der Friseurin A. L. unzutreffende Beitragssätze angewandt hatte. Zum Inhalt des Protokolls der Schlussbesprechung sowie des Bescheides wird auf Blatt 98 bis 101 der Klageakte Bezug genommen. Die Klägerin beglich diese Nachforderung. Der Bescheid wurde bestandskräftig.

Die Beklagte führte in der Zeit vom 29.05.2008 bi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


SGB IV - Gemeinsame Vorschr... / § 28p Prüfung bei den Arbeitgebern
SGB IV - Gemeinsame Vorschr... / § 28p Prüfung bei den Arbeitgebern

  (1) 1Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen; sie prüfen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren