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BAG Urteil vom 29.08.1980 - 7 AZR 726/77

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung eines Pharma-Außendienstmitarbeiters wegen zahlreicher Lohnpfändungen - Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

 

Orientierungssatz

1. Die durch zahlreiche Lohnpfändungen (hier: 38 in zwei Jahren und einem Monat) hervorgerufene Arbeitsbelastung des Arbeitgebers sowie die Gefahr, mit Drittschuldnerklagen überzogen zu werden, rechtfertigt grundsätzlich eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs 2 KSchG. Im Rahmen der Interessenabwägung ist dabei allerdings zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer aus einer persönlichen Notlage heraus Schulden macht.

2. Nach Ansicht des Senats können - die nicht durch eine Notlage verursachten - Schulden eines in einer Vertrauensstellung beschäftigten Arbeitnehmers jedenfalls dann einen personenbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG darstellen, wenn sie in relativ kurzer Zeit zu häufigen Lohnpfändungen führen und sich aus der Art und der Höhe der Schulden ergibt, daß der Arbeitnehmer voraussichtlich noch längere Zeit in ungeordneten Verhältnissen leben wird. Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen fehlt es in aller Regel an der persönlichen Eignung des Arbeitnehmers für die ihm übertragene Vertrauensstellung.

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 21.07.1977; Aktenzeichen 9 Sa 52/77)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI441452

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