Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BAG Urteil vom 18.08.1971 - 4 AZR 342/70

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Tarifvertrag kann nicht bestimmen, daß vereinbarte übertarifliche Lohnbestandteile auf tarifliche Lohnerhöhungen anzurechnen sind. Soweit nach der Arbeitsvertragsabrede ein übertariflicher Lohnbestandteil auch im Falle einer Tariflohnerhöhung weiterzuzahlen ist, bleibt eine solche günstigere Regelung bestehen, weil ein Tarifvertrag nur Mindestlöhne und keine Höchstlöhne festsetzen kann.

2. Die Unwirksamkeit der Anrechnungsklausel in § 7 Nr 3 Gehaltsrahmentarifvertrag für die Angestellten der Metallindustrie in Schleswig-Holstein vom 1968-02-09 (GRTV) zieht nicht die Unwirksamkeit der Härteklausel und der Bestandsklausel des § 7 GRTV nach sich.

 

Verfahrensgang

LAG Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 26.08.1970; Aktenzeichen 3 Sa 52/70)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439230

BAGE 23, 399

BAGE, 399

BB 1971, 1366

DB 1971, 2117

NJW 1972, 78

BetrR 1972, 90

ARST 1972, 9

ArbuSozR 1972, 41

RdA 1971, 380

SAE 1973, 4

AP § 4 TVG Effektivklausel, Nr 8

AR-Blattei, ES 1550.5 Nr 3

AR-Blattei, Tarifvertrag V Entsch 3

ArbuR 1971, 347

EzA § 4 TVG, nrechnungsklausel Nr 1

MDR 1972, 83

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Praktische Umsetzung : Umsatzbesteuerung der Kleinunternehmer
Umsatzbesteuerung der Kleinunternehmer
Bild: Haufe Shop

Der Leitfaden bietet einen fundierten und praxisnahen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen der Kleinunternehmerbesteuerung in Deutschland und ausgewählten EU-Mitgliedstaaten. Mit Checklisten, Beispielen und Arbeitshilfen zur Vorteilhaftigkeitsprüfung.


BAG 4 AZR 280/87
BAG 4 AZR 280/87

  Entscheidungsstichwort (Thema) Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung. Effektivklausel  Orientierungssatz Parallelsache zu BAG Urteil vom 16.9.1987 4 AZR 265/87.  Verfahrensgang LAG Rheinland-Pfalz (Entscheidung vom 28.01.1987; Aktenzeichen 9 Sa ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren