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BAG Urteil vom 06.11.1985 - 4 AZR 107/84

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit des KVLG

Leitsatz (redaktionell)

1. Das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) ist vom Bundesgesetzgeber im Rahmen seiner Kompetenz und damit verfassungsgemäß erlassen worden.

2. Die dienst- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes, die den Übergang der Arbeitsverhältnisse auf die landwirtschaftlichen Krankenkassen regeln, sind verfassungskonform. Sie verstoßen nicht gegen Art 12, Art 14 und Art 33 Abs 4 GG.

3. Bei dem Erlaß von Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger besteht kein Mitbestimmungsrecht des Personalrates (in Übereinstimmung mit BAG 25.5.1982 1 AZR 1073/79 = BAGE 39, 76, 83 = AP Nr 53 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

4. Gegen die Gültigkeit von § 700 Abs 1 RVO bestehen rechtliche Bedenken. Der Vorschrift wird Genüge geleistet, wenn die Dienstordnungs-Angestellten Gelegenheit hatten, die beabsichtigten Änderungen, Ergänzungen oder Neufassungen von Dienstordnungen kennenzulernen, dazu Stellung nehmen konnten und die Vertreterversammlung ihre Stellungnahme kannte und berücksichtigen konnte.

Orientierungssatz

Siehe auch das Urteil des BAG vom 10.3.1982 5 AZR 839/79 = AP Nr 1 zu § 104 KVLG im Vorprozeß.

Normenkette

GG Art. 75; GG Art. 12; GG Art. 14; RVO § 700; BGB § 611; KVLG § 99; RVO § 701; ZPO § 256; KVLG § 104; KVLG § 106; BetrVG § 75; GG Art. 33 Abs. 4; ArbGG § 2 Fassung: 1979-07-02

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 19.10.1983; Aktenzeichen 5 Sa 1537/82)

ArbG Düsseldorf (Entscheidung vom 01.09.1982; Aktenzeichen 4 Ca 5673/80)

Nachgehend

BVerfG (Entscheidung vom 28.09.1987; Aktenzeichen 1 BvR 426/86)

Fundstellen

  • Haufe-Index 438928
  • BAGE , 92
  • BAGE 50, 92-107 (LT1-4)
  • RdA 1986, 135
  • USK , 85186 (LT1-4)
  • AP § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte (LT1-4), Nr 61
  • AR-Blattei , Öffentlicher Dienst Entsch 315 (LT3)
  • RiA 1986, 180-181 (T)

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