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ArbG Osnabrück Beschluss vom 24.11.2004 - 4 BV 5/04

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Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 1 ABR 6/05

 

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 24.01.2006; Aktenzeichen 1 ABR 6/05)

 

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass der zur Dienstplangestaltung am 11.06.2004 ergangene Spruch der zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens eingerichteten Einigungsstelle hinsichtlich der Ziffern 1 und 3 unwirksam ist.

2. Die Sprungrechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

I.

Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs.

Der Beteiligte zu 1. betreibt einen Rettungsdienst und Krankentransport im Landkreis O. Er ist nicht mehr tarifgebunden. Aufgrund Nachwirkung bzw. aufgrund entsprechender Vereinbarungen finden auf die Arbeitsverhältnisse beim Beteiligten zu 1 der Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-TV) Anwendung. Dessen § 14 enthält unter anderem folgende Regelung:

„§ 14

Regelmäßige Arbeitszeit

(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich 39 Stunden (ab 01.04.1990: 38 1/2 Stunden) wöchentlich. Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist in der Regel ein Zeitraum von 26 Wochen zugrunde zu legen.

Bei Mitarbeitern, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, kann ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden.

(2) Die regelmäßige Arbeitszeit kann verlängert werden (**)

  1. bis zu zehn Stunden täglich (durchschnittlich 49 Stunden wöchentlich), wenn in sie regelmäßig eine Arbeitsbereitschaft von durchschnittlich mindestens zwei Stunden täglich fällt,
  2. bis zu elf Stunden täglich (durchschnittlich 54 Stunden wöchentlich), wenn in sie regelmäßig eine Arbeitsbereitschaft von durchschnittlich mindestens drei Stunden täglich fällt,
  3. bis zu zwölf Stunden täglich (durc...

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BAG 1 ABR 6/05
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Entscheidungsstichwort (Thema) Höchstzulässige Wochenarbeitszeit bei Alttarifverträgen. Höchstzulässige Wochenarbeitszeit bei Tarifverträgen, die bereits am 1. Januar 2004 galten. europarechtskonforme Auslegung. Spruch der Einigungsstelle über die ...

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