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ArbG Münster Urteil vom 06.07.1988 - 4 Ca 431/88

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Dienstliches Gespräch über den Gesundheitszustand. Recht des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistands

 

Leitsatz (redaktionell)

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art 2 Abs 1 GG in Verbindung mit Art 1 Abs 1 GG begründet das Recht des Arbeitnehmers auf Zulassung eines Rechtsbeistandes seiner Wahl bei dienstlichen Gesprächen über seinen Gesundheitszustand, da nur so der Eintritt von Nachteilen zu Lasten des Arbeitnehmers vermieden werden kann.

 

Normenkette

GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 445091

BB 1988, 1964-1964 (L1)

DB 1988, 1756-1756 (LT1)

NJW 1989, 793

NJW 1989, 793-794 (ST1)

AnwBl 1989, 349-350 (ST1)

PersR 1989, 106-107 (ST1)

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