Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

ArbG Berlin Urteil vom 21.12.2011 - 33 Ca 12651/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

gesetzliche Zuweisung der Arbeitnehmer an die gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) nach § 44g Abs. 1 Satz 1 SGB II. Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den zugewiesenen Arbeitnehmern und der gemeinsamen Einrichtung. Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat infolge der Zuweisung. kein Zustimmungserfordernis nach § 47 Abs. 2 Satz 3 BPersVG

 

Leitsatz (amtlich)

1. Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen einem der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) nach § 44g Abs. 1 Satz 1 SGB II zugewiesenen Arbeitnehmer und dem Jobcenter, aus dem durch die Zuweisung begründeten Einsatzverhältnis, sind nach § 2

2. Infolge der gesetzlichen Zuweisung ist die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers

3. Die Zuweisung nach § 44g Abs. 1 Satz 1 SGB II bedarf nicht der Zustimmung des Personalrats der Agentur für Arbeit. § 47 Abs. 2 Satz 3 BPersVG findet auf die gesetzliche Zuweisung weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.

 

Normenkette

SGB II § 44g; BPersVG § 29 Abs. 1 Nrn. 4-5, § 47 Abs. 2 S. 3

 

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Berechtigung des Klägers, während seiner Arbeitszeit Personalratsaufgaben wahrzunehmen.

Der Kläger ist seit dem 1. Mai 1991 bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt. Seit dem 7. März 2005 war er als Teamleiter SGB II in der Arbeitsgemeinschaft JobCenter F. gegen ein Entgelt von zuletzt 4.300,– Euro brutto tätig. Im Juni 2008 wurde er in den Personalrat bei der Agentur für A. in Berlin-M. gewählt. Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben als Personalratsmitglied war er nicht von seiner Arbeitsleistung freigestellt.

Zum 1. J...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


SGB II - Bürgergeld, Grunds... / § 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
SGB II - Bürgergeld, Grunds... / § 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung

  (1) 1Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Träger und der nach § 6 Absatz 2 Satz 1 herangezogenen Gemeinden und Gemeindeverbände können mit Zustimmung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers der gemeinsamen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren