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AG München Urteil vom 01.02.2017 - 481 C 15463/16 WEG

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Tenor

1. Der in der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft … vom 23.06.2016 zu dem Tagesordnungspunkt 6 (Aufwandsentschädigung für den Beirat) gefasste Beschluss wird für ungültig erklärt.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Auf die Klage gegen den zu TOP 6 gefassten Beschluss entfällt ein Teilstreitwert von 1.500,00 EUR, auf die Klage gegen den zu TOP 14 gefassten Beschluss entfällt ein Teilstreitwert von 500,00 EUR und auf die Klage gegen den zu TOP 19 gefassten Beschluss entfällt ein Teilstreitwert von 1.000,00 EUR.

 

Tatbestand

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Ungültigerklärung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung vom 23.06.2016 geltend.

Die Kläger und die Beklagten bilden zusammen eine WEG gem. Rubrum. Die Beigeladene ist deren Verwalterin. Mit Schreiben vom 31.05.2016 lud die Beigeladene zur Eigentümerversammlung am 23.06.2016 ein (Anlage K 1). Die Eigentümer fassten auf der Eigentümerversammlung vom 23.06.2016 unter anderem folgende Beschlüsse (Protokoll Anlage K 2):

TOP 6 „Aufwandsentschädigung Beirat”):

„Die Gemeinschaft einigt sich darauf, jedem Beiratsmitglied eine Aufwandsentschädigung von EUR 500,– jährlich zu zahlen. Diese Regelung tritt rückwirkend ab dem 01.01.2015 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.”

TOP 19 / Punkt 6 / Beschlussantrag 2 „Feststellung bzw. Erweiterung der Hausordnung – hier: Freilaufende Haustiere”):

„Die Hausordnung wird in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung folgender Ergänzungen bzw. Änderungen genehmigt: (…) Pkt. 6: ‚Die Besitzer von Haustieren haben dafür Sorge zu tragen, dass die Haustiere innerhalb der...

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