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AG Hannover Urteil vom 20.08.2025 - 465 C 781/25

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Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, das Hausgrundstück nebst darauf befindlichem Gebäude, gelegen in … bestehend aus Wohnräumen sowie sämtlichen dazugehörenden Nebenräumen, zu räumen und geräumt an den Kläger herauszugeben.

2. Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.03.2026 gewährt.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, und zwar

  • • hinsichtlich der Hauptsache (Räumung) durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 2.772,00 EUR (Gesamtmiete 462,00 EUR × 6 Monate), die sich im Fall der nicht fristgerechten Räumung für die Zeit ab 01.04.2026 für jeden angefangenen Monat um 500,00 EUR erhöht;
  • • hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.500,00 EUR.

Der Kläger kann trotz Sicherheitsleistung der Beklagten das Urteil vollstrecken, und zwar

  • • hinsichtlich der Hauptsache (Räumung) nach Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 3.000,00 EUR;
  • • hinsichtlich der Kosten nach Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.500,00 EUR.

5. Der Streitwert wird auf 4.080,00 EUR festgesetzt.

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Räumungsanspruch.

Der Kläger ist Eigentümer und Vermieter des streitgegenständlichen Grundstücks nebst darauf befindlichem Gebäude in … (im Folgenden „Mietsache”). Der Kläger erwarb das Grundstück 2023. Die Beklagte ist Mieterin der Mietsache. Die Beklagte hatte mit der Firma … einen schriftlichen Mietvertrag geschlossen, in den der Kläger bei Erwerb eingetreten ist.

Mit anwaltlichem Schreiben vom 27.12.2024 hat der Kläger das Mietverhältnis außerordentlich fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt. Der Beklagten wurde in dem Schreiben vom 27.1...

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