Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

AG Göttingen Beschluss vom 17.02.2003 - 74 IK 153/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Gründe

Der Schuldner hat mit Antrag vom 06.09.2001 Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt und u. a. beantragt, ihm Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen. Für das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren ist diesem Antrag mit Beschluss vom 29.12.2001 gem. §§ 309 Abs. 2 Satz 4, 4 a Abs. 2 InsO entsprochen worden. Mit Beschluss vom 14.08.2002 ist das Insolvenzverfahren eröffnet und dem Schuldner Stundung bewilligt worden. Mit Schreiben vom Oktober 2002 hat einer der Gläubiger (Landesarbeitsamt) beim Treuhänder geltend gemacht, dass die Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung herrühre. Der Anmeldung war beigefügt ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Göttingen, wonach der Schuldner trotz Arbeitsaufnahme weiter Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.01.1995 bis 11.03.1995 in Höhe von (umgerechnet) 714,79 EUR bezog. Die Rechtspflegerin belehrte den Schuldner in dem schriftlich durchgeführten Verfahren gem. § 175 Abs. 2 InsO durch Übersendung eines Merkblattes, dem die Anmeldung der Gläubigerin in Fotokopie beigefügt war. U. a. heißt es in dem Merkblatt:

" Es wird empfohlen, sich hinsichtlich der o. a. Forderung(en) mit dem Insolvenzverwalter und ggf. Ihrem Anwalt in Verbindung zu setzen und die Sache zu besprechen.

Nur durch das Einlegen eines Widerspruchs können Sie verhindern, dass Sie für die Forderung auch nach Abschluss der Wohlverhaltensperiode weiter haften."

Mit Schreiben seines Verfahrensbevollmächtigten vom 28.10.2002 erklärte der Schuldner seinen Widerspruch, der in einem Schriftsatz vom 01.11.2002 nochmals wiederholt wurde. Mit Kostenantrag vom 25.11.2002 macht der Verfahrensbevollmächtigte des Schuldners u. a. eine 5/10 Gebühr gem. § 73 BRAGO für Ve...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


LG Bochum 10 T 64/02
LG Bochum 10 T 64/02

  Entscheidungsstichwort (Thema) Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen. Anforderungen an die Gewährung einer Restschuldbefreiung  Leitsatz (amtlich) Die Voraussetzungen der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren