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Wieso sollten neue Maschinen mit CE-Zeichen vor der erst ... / 2 Praxisfall

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Praxis-Beispiel

Beispiel 1: Bearbeitungsmaschine

Sie kaufen eine Bearbeitungsmaschine bei einem Hersteller aus einem EU-Mitgliedstaat. Als diese bei Ihnen aufgestellt wird, stellen Sie fest, dass einige Gefahrstellen nicht abgesichert sind. Sie stellen bei den einzelnen Funktionsprüfungen fest, dass es einen Zustimmschalter mit Kabel gibt, mit dem die Anlagen auch bei überbrückten Schutzmaßnahmen im Automatikbetrieb betrieben werden können. Das Öffnen einer überwachten beweglichen Schutzeinrichtung führt nicht zu einem NOT-HALT. Diese Mängel wären Ihnen ohne eine sicherheitstechnische Überprüfung vor erster Inbetriebnahme nicht aufgefallen.

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 2: Siegelmaschine

Sie kaufen eine kleine Siegelmaschine, mit der Kunststoffbehälter mit einer Folie verschlossen werden (Abb. 1). Dabei wird eine Kunststoffform durch Betätigung einer Zweihandschaltung unter ein Siegelwerkzeug gefahren. Das Siegelwerkzeug wird abgesenkt und die dazwischen liegende Folie versiegelt die Kunststoffform auf der Oberseite. Durch eine sicherheitstechnische Überprüfung vor Erstinbetriebnahme stellen Sie fest, dass bei Betätigung des NOT-AUS das schwere Siegelwerkzeug nach unten fällt. Gleiches passiert bei einem Spannungsabfall. Da gerade Spannungswischer im Stromnetz vorkommen können und keine Vorankündigung haben, besteht ein Scherrisiko für den Bediener. Dieser muss z. B. die Folie unter dem Siegelwerkzeug einziehen.

Abb. 1: Siegelmaschine

Die Maschinen in den Beispielen besitzen jedoch beide ein CE-Zeichen. Eine Konformitätserklärung für beide Maschinen liegt ebenfalls vor. Sie fordern den Hersteller auf, die Gefahrstellen abzusichern, da die Anforderungen der Maschinenrichtlinie nicht erfüllt sind. Der Hersteller weigert sich. Sie können jedoch die Nachbesserung einfordern, da der H...

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