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Werbung

Jean Bramburger-Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Umfang der Werbung
  • Sponsoring
  • Werbeartikel

1 So kontieren Sie richtig

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Werbekosten 4600 6600   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Streuartikel 4605 6605   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Aufwendungen für Maßnahmen, die dazu dienen, das Ansehen Ihrer Firma zu fördern und die Produkte und/oder Dienstleistungen zu verkaufen, sind Werbekosten. Dazu gehören insbesondere Aufwendungen für Postwurfsendungen, Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Fernseh-, Rundfunk- und Kinowerbung etc. Sie buchen diese Aufwendungen auf das Konto "Werbekosten" 4600 (SKR 03) bzw. 6600 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Werbekosten

an Bank

Für Werbegeschenke, die Streuartikel sind, wie z. B. Kugelschreiber, gelten nicht die strengen Anforderungen für Geschenke. Sie verwenden hierfür das Konto "Streuartikel" 4605 (SKR 03) bzw. 6605 (SKR 04).

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kosten für einen Werbefeldzug

Herr Huber hat sein Dienstleistungsangebot deutlich erweitert. Damit Kunden diese Dienstleistung nachfragen, startet er einen Werbefeldzug mit Zeitungsanzeigen, Wurfzetteln und Kinowerbung. Es entstehen ihm dafür Kosten von 5.950 EUR brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer.

Buchungsvorschlag:

SKR 03/04

 
4600/6600 Werbekosten 5.000  
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 950 an 1200/1800 Bank 5.950

Zu den Kosten der Werbung gehören neben den Aufwendungen für Postwurfsendungen, Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Fernseh-, Rundfunk- und Kinowerbung usw. auch die Aufwendungen für Sponsoring-Maßnahmen. Wenn ein Unternehmer z. B. durch Zahlungen an einen gemeinnützigen Sportverein wirtschaftliche Vorteile erzielt, handelt es sich um eine Sponsoring-Maßnahme. Er kann die Aufwendungen dann als Werbekosten in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen.

 
Hinweis

Wa...

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