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Teil B: Grundlagen steuerlicher Verrechnungspreise / 13.2.4.3 Durchführung des Joint Audits

Jörg Hanken
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Ende Juni des Jahres 1 findet das Kick-off-Meeting der deutschen und ausländischen Finanzverwaltung zum Beginn der Prüfungshandlungen ohne Beteiligung des Steuerpflichtigen statt. Dabei vereinbaren die Finanzverwaltungen die genauen Inhalte, den Prozess und die zeitliche Abfolge der Prüfungsschritte in den ersten sechs Monaten des Joint Audits.

Das Projektteam der Steuerabteilung der V AG übernimmt gegenüber den beteiligten Finanzverwaltungen die zentrale Kommunikationsfunktion und das Audit-Management für das Unternehmen in beiden Ländern. Auch die deutsche Finanzverwaltung erörtert zahlreiche Fragen zur verwirklichten Transaktion mit der Steuerabteilung der V AG in regelmäßigen Gesprächen. Die dabei übermittelten Informationen des Steuerpflichtigen werden der ausländischen Finanzverwaltung durch die deutsche Finanzverwaltung zugänglich gemacht. Für Oktober und November des Jahres 1 werden gemeinsame Interviewtermine beider Betriebsprüfungsteams mit Vertretern des Steuerpflichtigen sowohl am ausländischen Standort der V-Gesellschaft ("1. Runde") als auch in der deutschen Zentrale der V AG vereinbart ("2. Runde"). Die Interviewpartner aus den Reihen des Steuerpflichtigen werden von den ausländischen Betriebsprüfern Anfang Juli des Jahres 1 nach eigenem Ermessen ausgewählt, und zwar auf Grundlage der bereits vorliegenden Organigramme und Funktionsbeschreibungen der beteiligten V-Gesellschaften. Aus den ersten Interviews ergibt sich für die beiden Betriebsprüfungsteams späterhin die Liste der Interviewpartner der 2. Runde auf deutscher Seite in der V AG.

Die Steuerabteilung der V AG informiert die ausgewählten Interviewpartner und die Leiter der betreffenden Fachbereiche in mehreren Gesprächsterminen über die Inhalte und den Sinn und Zweck des Joint Audits. Dabei werden die...

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