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Strategien für eine nachhaltige Unternehmensführung: Che ... / 2.12.4 Angemessene Entlohnung

Prof. Dr. Ursula Binder
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In Deutschland gibt es eine große Zahl an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nach zwischen Unternehmerverbänden und Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträgen bezahlen. Die Tatsache, dass es immer noch zu Streiks der gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter im Rahmen von Tarifverhandlungen kommt (soeben noch erfolgreich durchgeführt vom Personal der Unikliniken NRW und dem Bodenpersonal der Lufthansa), zeigt aber, dass man sich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bis heute nicht immer einig darüber ist, was als angemessene Entlohnung anzusehen ist. Auch die Tatsache, dass es seit 2015 einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt, unterstreicht die Tatsache, dass die Arbeitnehmer hier offenbar Unterstützung von der Politik benötigen.

Während sich die Tarifparteien in der Regel nach einer gewissen Zeit einig werden, gibt es große Bereiche in der deutschen Wirtschaft, die nicht zu Tarifgemeinschaften gehören. Insbesondere KMU sehen häufig keine Veranlassung dazu, sich Tarifgemeinschaften anzuschließen oder wären nicht in der Lage, Tariflöhne zu bezahlen, weil sie sich diese schlicht nicht leisten könnten, ohne das Unternehmen existenziell zu gefährden.

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