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Qualifizierung von Personal zur sicherheitsgerechten Nut ... / 3 Anforderungen an die Sicherheit von Maschine und Arbeitsumgebung

Nora Johanna Schüth, Prof. Dr. et habil. Marc-André Weber
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Eine grundlegende Voraussetzung für die Arbeit an und mit Maschinen ist die Sicherheit. Um den sicheren Umgang mit kollaborierenden Systemen zu gewährleisten, sind für deren Einsatz gesetzliche und normative Ansprüche formuliert. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass Vorschriften, die für Industrieroboter Gültigkeit besitzen, auch auf Systeme für die Mensch-Roboter-Kollaboration anzuwenden sind.[1] Darüber hinaus gibt es Vorschriften, die speziell für MRK und nicht für konventionelle Industrieroboter gelten. Besonders ist der TS/ISO 15066 Beachtung zu schenken, die speziell für kollaborierende Robotersysteme und ihr Arbeitsumfeld Sicherheitsanforderungen festlegt. Zulässige Kräfte, die maximal auf den Menschen einwirken dürfen, um Verletzungen zu vermeiden, sind in dieser technischen Spezifikation auf Basis medizinischer und biomechanischer Forschungsergebnisse geregelt. Außerdem ist eine Verwendung scharfkantiger, heißer oder zu schwerer Werkzeuge und Werkstücke zu unterlassen, um durch eine mögliche fehlerhafte Zuführung oder unbeabsichtigte Bewegung des Menschen Verletzungen zu vermeiden.[2] Weitere Gestaltungshinweise gründen auf der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und sind v. a. geregelt in den Normen EN ISO 10218-1/2, EN ISO 11161, EN ISO 13849, DIN EN 62061 und EN ISO 12100. Sie müssen ebenso Anwendung finden wie die Vorschriften aus den geltenden Unfallverhütungs- und Betriebssicherheitsverordnungen sowie der VDE 0105-100 und den TRBS 1201.

Laut BGHM[3] ist die Messung tatsächlicher biomechanischer Belastungen und die Einhaltung von vorgegebenen Grenzwerten an möglichen Berührungspunkten von Mensch und Maschine zwingend erforderlich, stellt dies doch ein Kernrisiko beim Betreiben kollaborierender Roboter dar. Die Einhaltung gemessener Grenzwerte liegt im Zu...

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