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Photovoltaikanlagen (Funktionsweise und Technik) / 5.4 Strommengenerzeugung

Joachim Gutmann
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Die Anlagengröße wird einmal durch die zur Verfügung stehende Fläche definiert, zum anderen aber hängt sie entscheidend davon ab, welche (Ertrags-)Ziele der Betreiber mit der Anlage verfolgt. Wenn die PV-Anlage einen Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen soll, wie es bei den meisten Anlagen der Fall ist, wird sie in der Regel größer ausfallen, als wenn der Strom nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist.

Aufgrund der stark gesunkenen Vergütungssätze bei der Einspeisung und des steigenden Strompreises geht der Trend bei PV-Anlagen heute eindeutig in Richtung Eigenverbrauch des Solarstroms, der für mehr Wirtschaftlichkeit durch einen gewissen Anteil von eingespeistem Strom ergänzt wird.

Mit einer Dimensionierung zwischen 5 und 10 kWp (4.500 bis 9.000 kWh pro Jahr) bei einer jetzt einzurichtenden neuen Anlage sind private Betreiber in jedem Fall auf der sicheren Seite:

  • Sie werden als Kleinunternehmer betrachtet und sparen sich viel Aufwand bei der Steuererklärung.
  • Sie müssen auch den Eigenverbrauch nicht versteuern.
  • Sie erhalten eine höhere Einspeisevergütung von derzeit[1]

    • 7,94 Cent pro kWh bei Teileinspeisung bzw. 12,60 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
    • Ist die Anlage größer, erhält der Betreiber für den Anlagenteil ab 10 kWp 6,88 Cent pro kWp bei Teileinspeisung bzw. 10,56 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
    • Betreiber großer Anlagen erhalten für den Anlagenteil ab 40 kWp eine Vergütung von 5,62 Cent (bis 100 kWp) bei Teileinspeisung und 10,56 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
  • Auch die Dachfläche (60 bis 80 m2) reicht in jedem Fall aus.
 
Praxis-Tipp

Ertragserwartung planen

Eine pauschal richtige Größe für PV-Anlagen gibt es gleichwohl nicht. Mit einem Experten – Solarteur oder Fachbetrieb – sollte daher in jedem Fall, ausgehend von den Ertragserwartung...

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