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Personengesellschaft, Vereinbarungen zur Gewinnverteilung

Jean Bramburger-Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Gewinn der Gesellschaft
  • Gewinnverteilungsschlüssel
  • Vorabzurechnung/-vergütung

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Privatentnahmen allgemein 1800 2100   Kapital
Unentgeltliche Wertabgabe 1880 2180   Kapital

So kontieren Sie richtig!

Erfahrungsgemäß gibt es Probleme, wenn die Gesellschafter unterschiedlich teure Firmenfahrzeuge nutzen und somit die Kfz-Kosten bei jedem Gesellschafter unterschiedlich hoch ausfallen. Probleme kann es auch geben, wenn der Umfang der Privatfahrten unterschiedlich hoch ist oder ein Gesellschafter ein Fahrtenbuch führt und der andere nicht. Bei der Gewinnverteilung sollte die private Pkw-Nutzung jedem Gesellschafter individuell zugerechnet werden. Der private Nutzungsanteil wird i. d. R. auf das Konto "Unentgeltliche Wertabgaben" 1880/2130 (SKR 03/04) gebucht.

 

Buchungssatz:

Unentgeltliche Wertabgaben

an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Entnahmeregelung bei einer OHG

Herr Huber und Herr Hauser sind die Gesellschafter der Huber & Hauser OHG.

Sie haben

  • nicht nur die Gewinnverteilung von vornherein festgelegt,
  • sondern auch, wer in welcher Höhe Beträge aus der Gesellschaft entnehmen kann.

Sie haben vereinbart, dass jeder Gesellschafter berechtigt ist, im Monat einen festen Betrag von 3.500 EUR zu entnehmen. Weitere Entnahmemöglichkeiten haben sie abhängig von der Höhe des Gewinns vereinbart.

Hinweis: Die Konten für die Privatentnahmen der Gesellschafter müssen individuell beschriftet werden.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1800/2100 Privatentnahmen allgemein Huber 3.500      
1801/2101 Privatentnahmen allgemein Hauser 3.500 1200/1800 Bank 7.000
 
Hinweis

DATEV-Besonderheit w...

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