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Ortsfeste und bewegliche Treppen / 2.3.2 Handlauf

Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
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Der Handlauf ist eine fortlaufende Haltevorrichtung an Treppen, die dem Treppenbenutzer sicheren Halt beim Treppensteigen bietet. Darüber hinaus bietet der Handlauf z. B. einer bereits stolpernden Person Haltemöglichkeit und Bewahrung vor dem Sturz durch schnelles Ergreifen des Handlaufs. Um einen sicheren Griff zu ermöglichen, muss der Handlaufquerschnitt ergonomisch günstig geformt sein. Abb. 6 zeigt besonders günstig geformte Handlaufquerschnitte. Die Durchmesser d der Kreisformen sollen im Bereich von 25 mm bis 50 mm höchstens jedoch 60 mm liegen. Abweichungen von der Kreisform bis hin zur Rechteck- oder Quadratform sind vertretbar, wenn das Profil noch umgreifbar ist. Die Enden der Handläufe müssen so gestaltet sein, dass Handverletzungen, Abgleiten der Hand und Hängenbleiben ausgeschlossen sind.

Der empfohlene Wandabstand des Handlaufs liegt zwischen 60 mm und 100 mm; 50 mm dürfen jedoch nicht unterschritten werden.

Abb. 6: Ergonomisch günstige Handquerschnitte

Eine Treppe, deren offene Seiten durch Gebäudeteile, z. B. Wände, Maschinenabtrennungen u. a., begrenzt sind, muss i. d. R. ab 4 Stufen mind. an einer Seite einen Handlauf haben. Der Handlauf sollte in Abwärtsrichtung rechts angebracht sein. Beträgt die Treppenbreite mehr als 1,50 m, sind beidseitig Handläufe vorzusehen. Ein Zwischenhandlauf ist mittig auf einer Treppe vorzusehen, wenn die Treppenbreite 4,0 m oder mehr beträgt.

Damit Handläufe ergonomisch zu benutzen sind, sind sie in einer Höhe zwischen 0,80 m und 1,15 m (gemessen an der Stufenvorderkante) zu führen.

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