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Mietereinbauten, Geschäftsräume

Michele Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Mietvorauszahlung/Erhaltungsaufwand
  • Selbstständiges Wirtschaftsgut
  • Immaterielles Wirtschaftsgut

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Instandhaltung betrieblicher Räume 4260 6335   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 0490 0690   Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

So kontieren Sie richtig!

Lässt der Unternehmer gemietete Räume auf seine Kosten renovieren bzw. an seine betrieblichen Erfordernisse anpassen, kann er die Aufwendungen entweder sofort zu 100 % oder verteilt über die voraussichtliche Nutzungsdauer abschreiben. Es gibt insgesamt 5 verschiedene Varianten. Wenn es sich um Kosten handelt, die der Unternehmer für die Instandhaltung der Räume aufwendet, bucht er seine Aufwendungen auf das Konto "Instandhaltung betrieblicher Räume" 4260/6335 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Instandhaltung betrieblicher Räume

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Malerarbeiten als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand

Herr Huber hat Büroräume gemietet. Vor dem Bezug der Büroräume lässt er die Innenwände von einem Maler streichen und zahlt dafür 2.618 EUR einschließlich 418 EUR Umsatzsteuer. Er bucht wie folgt:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4260/6335 Instandhaltung betrieblicher Räume 2.200      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 418 1200/1800 Bank 2.618

3 Bilanzierung von Mietereinbauten in der Handelsbilanz

Ob der Vermieter oder der Mieter die Mietereinbauten zu bilanzieren hat, richtet sich danach, wer deren wirtschaftlicher Eigentümer ist.[1] Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, dem die ausschließliche Gebrauchsbefugnis zusteht. Danach muss der Mieter die Maßnahme aktivieren, wenn

  • der Mietvertrag länger läuft als die Nutzungsdauer der Baumaßnahme ist,
  • der Mieter die Baumaßnahme bei Beendigung des Mietvertrags beseitigen muss od...

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