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Kreditkosten / 2 Eigenkapitalkosten

Dipl.-Kffr. Carmen Mausbach
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Kreditinstitute müssen ihre Kredite mit Eigenkapital unterlegen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

 
Praxis-Tipp

Neue Regeln mit Basel IV

Im Dezember 2017 wurde die Finalisierung von Basel III beschlossen, die unter dem Stichwort Basel IV bekannt ist. Die Umsetzung des neuen Regelwerks erfolgt durch das CRD-IV-Paket, das die Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD) und die Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) umfasst, die mehrfach überarbeitet wurden. Das Baseler Reformpaket sieht vor, dass Banken gegenüber der alten Rechtslage mehr Eigenkapital vorhalten, um gegen Kreditausfälle besser gerüstet zu sein. Die allgemeine Befürchtung, dass sich das neue Regelwerk negativ auf die Kreditvergabe und die Kreditkonditionen bonitätsschwacher Unternehmen auswirken wird, hat sich nicht bewahrheitet. Tatsächlich hat die Kreditvergabe der Banken an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen im Jahr 2022 einen neuen Höchststand erreicht. Dies geht aus der Statistik der Deutschen Bundesbank hervor. Danach haben die Kreditinstitute im Jahr 2022 Darlehen an inländische Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen i. H. v. rund 1.852 Milliarden EUR vergeben. Zum Ende des Jahres 2013 – und damit zehn Jahre zuvor- belief sich die Summe der an inländische Unternehmen und Selbstständige vergebenen Kredite hingegen auf rund 1.377 Milliarden EUR.

Derzeit muss das harte Kernkapital 4,5 % der risikogewichteten Aktiva ausmachen. Die Mindesteigenkapitalquote für das gesamte Tier-1-Kapital beträgt 6 %. Um die Mindesteigenmittelanforderung von 8 % einzuhalten, kann ein Institut bis zu 2 % Ergänzungskapital (Tier-2-Kapital) nutzen. Zusätzlich müssen die Institute einen Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffe...

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