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Kompaktübersicht: Steuergesetzgebung 2017-2025 / Kassensysteme

Jürgen K. Wittlinger
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Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
§§ 146 - 146b + 379 AO Das BMF hat am 3.4.2017 einen Entwurf einer Rechtsverordnung – die sog. Kassensicherungsverordnung - zur Stellungnahme gegeben, in welchem die technischen Anforderungen präzisiert werden. Der Bundesrat hat der KassenSichV am 7.7.2017 zwar zugestimmt, hält die Regelungen aber nicht für weitgehend genug. Kalenderjahre nach 2019, für neuere Kassen erst nach 2022 Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (KassenSichV) vom 26.9.2017 Verkündet am 6.10.2017 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3515
KassenSichV

Mit der Änderung soll eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) auch für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler zur Pflicht werden. Hingegen werden Kassenautomaten, Parkscheinautomaten sowie Ladesäulen für Elektrofahrzeuge von der Pflicht einer TSE ausgenommen. Die Mindestangaben für Belege werden erweitert um einen Prüfwert und den fortlaufenden Zähler.

Die Anregung aus den Bundesländern, auch Geldspielgeräte in die Kassen-SichV mit aufzunehmen, um Manipulationen auszuschließen, wurde nicht umgesetzt.
Tag nach Verkündung Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung vom 30.7.2021

Referentenentwurf BMF v. 23.3.2021.

Beschluss im Bundestag am 21.5.2021.

Zustimmung im Bundesrat am 25.6.2021.

Verkündet am 9.8.2021 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3295.
Kassen-SichV

Die sog. INSIKA-Technik wird nicht nur in Taxis, sondern auch in Mietwagen eingesetzt. Um Mietwagen mit Taxis gleichzustellen, ist es erforderlich, auch diese in die Übergangsregelung des § 9 KassenSichV einzubeziehen. Diese Übergangsregelung wurde insbesondere für Fälle des Fahrzeugwechsels bis 1.1.2028 verlängert. Bereits ab 1.1...

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