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Innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) für die Umsatzsteuer / 1 Problematik

Rainald Vobbe
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Im Zusammenhang mit IKS können bereits die verwendeten Begrifflichkeiten zu Unsicherheiten führen. Teilweise wird von einem Tax Compliance Management System (TCMS) gesprochen, welches Teil eines allgemeinen Compliance Management Systems (CMS) sein kann oder als eigenständiges System zur rechtzeitigen und vollständigen Erfüllung steuerlicher Pflichten bestehen kann. Die Begriffe IKS und TCMS werden – jedenfalls nach dem Ansatz des IDW – gleichgesetzt.[1] Das Umsatzsteuerrecht kennt mit dem "innerbetrieblichen Kontrollverfahren" bereits einen ähnlichen Begriff. Dieser findet sich jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen. So wird nach § 14 Abs. 1 Satz 2 – 6 UStG vorausgesetzt, dass die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden, was durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren erreicht werden kann, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft. Hierunter sind nach der Gesetzesbegründung Verfahren zu verstehen, die der Unternehmer zum Abgleich der Rechnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen einsetzt.[2]

Der Unternehmer wird dabei im eigenem Interesse bereits regelmäßig insbesondere überprüfen, ob die Rechnung in der Substanz korrekt ist. Um zu gewährleisten, dass nur solche Rechnungen beglichen werden, zu deren Bezahlung er auch verpflichtet ist, wird der Unternehmer primär sicherstellen, dass die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich von dem Rechnungsaussteller in dargestellter Art und Menge erbracht wurde – der Aussteller also tatsächlich den Zahlungsanspruch hat – und die vom Leistenden angegebene Bankverbindung korrekt ist.

Obwohl die Rechnungskontrolle aus Umsatzsteuersicht für viele Unternehmen wahrscheinlich das Herzstück eines IKS ist, geht dieses weit über die bloße Rechn...

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