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Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

Jörgen Erichsen
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Zusammenfassung

In fast allen Unternehmen werden Leistungen erzeugt, die zwar am Markt im Rahmen des jeweiligen Betriebszweckes verkauft werden könnten, die aber in der eigenen Firma verbraucht oder genutzt werden: die innerbetrieblichen oder Wiedereinsatzleistungen. Diese Leistungen werden benötigt, um die eigentlichen Absatz- oder Endleistungen erstellen zu können. Die bei der Erzeugung der innerbetrieblichen Leistungen anfallenden Kosten müssen dabei möglichst verursachungsgerecht auf die hergestellten und verkauften Produkte verteilt werden. Innerbetriebliche Leistungen werden in der Regel von allgemeinen oder Hilfskostenstellen erbracht.

1 Welches Ziel hat die innerbetriebliche Leistungsverrechnung?

Aufgabe und Ziel der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung ist zum einen die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. Die Ermittlung von Verrechnungssätzen ermöglicht dem Betrieb die Überprüfung, ob eine bestimmte Leistung, z. B. Energie, Werkzeuge, Reparaturen oder Instandhaltung, günstiger selbst hergestellt werden kann oder wirtschaftlicher von Dritten zu beziehen ist. Zum anderen ermöglicht erst die Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung eine verursachungsgerechte Kalkulation.

2 Welche Arten der innerbetrieblichen Leistungen gibt es?

Soweit mit Hilfe von innerbetrieblichen Leistungen Güter mit einer längeren Nutzungsdauer hergestellt werden, etwa Maschinen oder Werkzeuge, sind diese zu aktivieren. Sie sind in der Betriebsabrechnung so zu behanden, wie es bei gekauften Anlagegütern üblich ist. Sie müssen in diesem Fall wie Absatzleistungen zu Selbstkosten abgerechnet, als Kostenträger behandelt und in den Folgeperioden wieder als Kostenarten, z. B. Abschreibungen, verrechnet werden.

Alle anderen innerbetrieblichen Leistungen, wie z. B. selbst erzeugte Energien, Reparatur- oder Transportleistungen, sind zum Sofortverbrauch bestimmt. Sie sind denjenigen Kostenstellen zuzurechnen, die die betre...

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