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GmbH: Überschuldung - Anzeichen erkennen und richtig reagieren

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring
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Einführung

Jedes Jahr gehen in der gesamten Europäischen Union (EU) rund 200.000 Unternehmen in Konkurs, was zu 1,7 Millionen Arbeitsplatzverlusten führt. Deshalb sollen Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten in Zukunft so früh umstrukturiert werden können, dass Insolvenzen und Entlassungen möglichst vermeidbar werden. Bislang werden Insolvenzen nach dem Recht des Sitzstaates des Unternehmens abgewickelt. Für GmbHs mit Sitz in Deutschland gilt also das deutsche Insolvenzrecht. Mit der Restrukturierungsrichtlinie der EU vom 20.6.2019 sollen gemeinsame EU-Standards für effizientere Insolvenzverfahren und mehr Rechtssicherheit für Investoren und EU-weit tätige Unternehmen geschaffen werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben ab Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre (= bis zum 17.7.2021) Zeit, um die erforderlichen Gesetzesänderungen zu beschließen und in Kraft treten zu lassen (RL, Art. 34 Abs. 1). Mit Blick auf die Corona-Pandemie und die teils gravierenden Auswirkungen auch auf "gesunde" GmbHs und andere Unternehmen aber hat der deutsche Gesetzgeber schnell reagiert. Die Änderungen und Erleichterungen treten bereits zum 1.1.2021 in Kraft, um den Corona-geschädigten und -betroffenen Firmen zu helfen, sich selbst im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens zu retten.

Im Rahmen des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) schließt das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) die bisherige Lücke zwischen der außergerichtlichen Sanierung und einem Insolvenzverfahren. Ab dem 1.1.2021 können Sanierungsmaßnahmen auch außerhalb einer Insolvenz gegen den Willen einzelner Gläubiger umgesetzt werden. So sollen Unternehmen in der Krise motiviert werden, rechtzeitig(er als bisher) Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sie die Krise über...

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