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Gefährdungsbeurteilung bei Schweißtätigkeiten / 1 Grundlagen

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus, Dr.-Ing. Vilia Elena Spiegel-Ciobanu
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Die in den letzten Jahren gewonnenen neuen arbeitsmedizinischen und toxikologischen Erkenntnisse aus Forschungsvorhaben und Studien dienen als Grundlage für die Beratungen in den zuständigen Gremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Senatskommission aktualisiert jährlich die Liste der Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) und der Biologischen Arbeitsstofftoleranzwerte. Auch die Einstufungen für krebserzeugende Stoffe werden jährlich auf den Prüfstand gestellt.

Sie sind die Grundlage für die Beratungen im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) bezüglich der Aktualisierung der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe". Diese listet die krebserzeugenden Stoffe und deren Einstufung auf, die nicht in anderen Listen, z. B. der EU, aufgeführt sind. Für krebserzeugende Stoffe wurde ein Risikokonzept i. S. von § 10 GefStoffV festgelegt und in der TRGS 402 bekannt gegeben. Dabei werden die am Arbeitsplatz gemessenen Konzentrationen mit den Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen verglichen. Entsprechend können die Befunde lauten:

  • "Toleranz- bzw. Akzeptanzkonzentration eingehalten" oder
  • "Toleranzkonzentration überschritten".

Eine eventuell vorhandene Hintergrundkonzentration kann vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden (TRGS 910).

Die festgelegten Grenzwerte werden unterschieden in

  • verbindliche Grenzwerte, z. B. AGW. Diese sind durch den AGS beraten und verabschiedet und in der TRGS 900 publiziert. Weitere verbindliche Grenz- und Richtwerte sind die EU-Werte (Grenzwerte der Europäischen Union), die für eine berufsbedingte Exposition aufgestellt sind. Diese Grenzwerte sind, wie auch die AGW und die MAK, Schichtmittelwerte bei achtstündiger Exposition.
  • unverbindliche Grenzwerte, die von sachver...

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