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Freie Kost und Logis [Stand 2024]

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Zusammenfassung

 
Begriff

Die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) wird unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder auch "freie Station" zusammengefasst. Diese Sachbezüge sind als Arbeitslohn zu erfassen. Für die Bewertung von Sachbezügen gelten im Steuerrecht besondere Vorschriften, ggf. sind die sog. Sachbezugswerte anzusetzen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die steuerlichen Bewertungsvorschriften für nicht in Geld bestehende Lohnbestandteile (Einnahmen) enthält § 8 EStG, der im Interesse der einheitlichen Lohnermittlung auf die Sachbezugswerte der Sozialversicherung verweist. Umfangreiche Erläuterungen und Verweise enthalten die Verwaltungsvorschriften R 8.1 Abs. 4-8 LStR und H 8.1 Abs. 5-7 LStH.

Sozialversicherung: Die amtlichen Sachbezugswerte werden jedes Jahr von der Bundesregierung in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 2 SvEV) festgelegt.

Arbeitsrecht

1 Vertragliche Verpflichtung

Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer unentgeltlich eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen sowie ebenfalls unentgeltlich Mahlzeiten zu gewähren, kann sich nur aus einer entsprechenden vertraglichen Verpflichtung ergeben. Kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, schuldet er neben der Barvergütung dem Arbeitnehmer auch evtl. vereinbarte Sachbezüge wie Kost und Logis. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer krank oder im Urlaub ist und aus diesen Gründen die Sachbezüge nicht unmittelbar annehmen kann. In solchen Fällen ist ihr tatsächlicher Verkehrswert festzustellen und dem Arbeitnehmer in bar auszugleichen.

 
Achtung

Sachleistungen bei Ausbildungsverhältnissen

Zu beachten ist noch § 17 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG), wonach die Anrechnung von Sachleistungen auf den Ausbildungsvergütungsanspruch 75 % der Bruttovergütung nicht überschreite...

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