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Forderungscontrolling: Das Risiko von Zahlungsausfällen ... / 3.4 Kreditversicherung

Reinhard Bleiber
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Trotz aller Maßnahmen und Prüfungen wird es nie gelingen, den Forderungsausfall komplett zu verhindern. Jeder Buchhalter kennt Fälle, in denen selbst solide Unternehmen mit guter Zahlungshistorie Liquiditätsprobleme bekommen haben. Damit ein Forderungsausfall eines Kunden das eigene Unternehmen nicht ebenfalls in Zahlungsschwierigkeiten bringt, können die Forderungen versichert werden.

Was deckt die Kreditversicherung ab?

Die Kreditversicherung ist eine Spezialversicherung, die von einigen großen Anbietern vertrieben wird. Versichert werden grundsätzlich alle Forderungen, die aus der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen entstanden sind. Die Kreditversicherer nehmen jedoch für große Risiken (= große Forderungen eines Versicherungsnehmers bei einem seiner Kunden) eine eigene Bonitätsprüfung vor. Diese benannten Forderungen (da sie vom versicherten Unternehmen namentlich beantragt werden müssen) werden mit einem beantragten Limit offener Forderungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Die unbenannten Forderungen sind pauschal ohne individuelle Prüfung versichert, wenn das Unternehmen einen normalen Geschäftsverlauf nachweisen kann und in der Regel eine positive Bonitätsauskunft vorliegt.

Die Grenze zwischen den benannten und unbenannten Forderungen wird individuell festgelegt (z. B. 5.000 EUR). Dabei zählt nur der offene Saldo, der zum Berichtsstichtag (i. d. R. das Monatsende) vorhanden ist. Überschreitet ein Kunde diesen Betrag bzw. das vom Versicherungsgeber genehmigte Limit, so muss dies sofort gemeldet werden. Für zusätzliche Forderungen besteht zunächst kein Versicherungsschutz, bis ein erhöhtes Limit genehmigt wird.

Die Grenzen des Versicherungsschutzes

Ein Versicherungsunternehmen hat verständlicherweise kein Interesse daran, nur die schlechten Kunden eines Unte...

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