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Enge Räume: Gefährdungen und Schutzmaßnahmen / 3.1 Gefahren

Dipl.-Ing. Martin Köhler
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Eine charakteristische Gefährdung in engen Räumen besteht durch auftretende Gefahrstoffe, aber auch durch Stoffe, die keine gefährlichen Eigenschaften i. S. der Gefahrstoffverordnung besitzen, aber dennoch gefährlich werden können. Gefährliche Stoffe können sein:

  • Behälterinhalt, z. B. Schüttgut, in dem man versinken kann,
  • Anhaftungen des Behälterinhaltes an Behälterwänden,
  • zum Spülen verwendete Gase,
  • Arbeitsstoffe, wie Reinigungsmittel, Anstrichstoffe, Klebstoffe,
  • biologisch entstandene Stoffe, z. B. durch Fäulnis,
  • durch die Arbeiten selbst entstehende Stoffe (z. B. Schleifstaub, Schweißrauche oder nitrose Gase), wie sie bei Verwendung großer Flammen entstehen können,
  • durch undichte oder unverschlossene Öffnungen eindringende Stoffe.

Die von den Stoffen ausgehenden Gefahren sind bedingt durch:

  • Überschreiten der unteren Explosionsgrenze von Gasen, Dämpfen oder Stäuben,
  • Erreichen gesundheitsgefährlicher Konzentrationen von Gasen, Dämpfen oder Stäuben,
  • Sauerstoffüberschuss, der brandfördernd wirkt,
  • sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche oder reizende Eigenschaften von Stoffen, die durch die Haut aufgenommen, eingeatmet oder berührt werden können,
  • zu hohe oder zu niedrige Temperaturen,
  • die Möglichkeit, in den Stoffen zu versinken (Silos).

Außerdem können vorhandene oder entstehende Stoffe indirekt auf die beschäftigten Personen wirken, wenn der in der Atemluft vorhandene Sauerstoff verdrängt wird und dadurch Sauerstoffmangel entsteht. Sauerstoffmangel kann auch durch Inertisierungsvorgänge, Verdrängungsvorgänge oder mangelnde Lüftung entstehen.

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