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Empfangsarbeitsplätze planen und optimieren / 3.8 Beleuchtung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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3.8.1 Künstliches Licht

Nach ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" müssen Empfangstheken, Schalter und Portiertheken eine Beleuchtungsstärke von mind. 300 lx aufweisen. Da aber an jedem größeren Empfang selbstverständlich Daten elektronisch verarbeitet werden und oft mit mehreren Monitoren gearbeitet wird, sollte analog der Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze mind. 500 lx Beleuchtungsstärke vorhanden sein. Die Beleuchtung sollte selbstverständlich blend- und reflexionsfrei und ohne störenden Schattenwurf sowie innerhalb der regelmäßig genutzten Arbeitsbereiche möglichst gleichmäßig sein, besonders, wenn die Beschäftigten während der Tätigkeit häufig zwischen den verschiedenen Arbeitsplätzen wechseln.

Dafür ist ein Beleuchtungskonzept für den gesamten Eingangsbereich sinnvoll. Schreibtischlampen, Klemmspots usw. sind zwar preiswert zu beschaffen und schnell aufzustellen, erfüllen diese Anforderungen jedoch meist nicht. Auch Beleuchtungsanlagen, die vorrangig unter gestalterischen Gesichtspunkten ausgewählt werden (z. B. die aktuellen punktförmigen Halogenstrahler), entsprechen oft nicht den praktischen Bedürfnissen der Nutzer. Außerdem muss auch darauf geachtet werden, dass die Lichtgestaltung den Besucher nicht blendet oder irritiert. Beim Betrieb größerer geschlossener Pfortenanlagen mit Schleusen ist es gerade das Licht, das dem Besucher zeigt, wo er (Sicht-)Kontakt mit dem Personal aufnehmen kann.

3.8.2 Nachtbeleuchtung

Wenn der Eingangsbereich auch über Nacht besetzt ist, sollte die Allgemeinbeleuchtung dimmbar bzw. eine separate Nachtbeleuchtung vorhanden sein. Wenn das Pfortenpersonal nachts den relativ dunklen Außenbereich im Auge behalten oder zeitweise Gänge durch schwach beleuchtete Gebäudeteile machen soll, ist eine starke Allgemeinbeleuchtung an den Arbeitsplätzen im Eingangsbereich störend.

3.8.3 Lichtschutzeinrichtungen

Bei stark...

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