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Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2 Ermittlung des Cashflows

Prof. Dr. Markus Häfele
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2.1 Cashflow-Begriffe, Vierteilung der Kapitalflussrechnung

Nach traditionellem und insbesondere in Kennziffernanalysen noch gebräuchlichem Begriffsverständnis ist der Cashflow der um Abschreibungen, Rückstellungszuführungen usw. korrigierte Jahresüberschuss. Zahlungsströme aus Kapitalaufnahmen und Kapitalrückführungen bleiben bei dieser Betrachtung ebenso unberücksichtigt wie Auszahlungen für Investitionen. Das neuere durch die angelsächsischen "Statements of Cash Flow" geprägte Begriffsverständnis bezieht die Investitions- und Finanzierungstätigkeit hingegen in die Betrachtung ein. Eine derartige Kapitalflussrechnung ist demgemäß in 3 Grundbereiche gegliedert:[1]

  • Cashflow aus der laufenden/betrieblichen Geschäftstätigkeit (operativ erwirtschaftete bzw. verbrauchte Finanzmittel),
  • Cashflow aus der Investitionstätigkeit (für Zugänge an Anlagevermögen verbrauchte bzw. für Abgänge vereinnahmte Finanzmittel),
  • Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (durch Kapitalerhöhung und Darlehensaufnahme zugegangene bzw. für Dividenden und Darlehenstilgungen verbrauchte Finanzmittel).

Aus der Summe der 3 Bereiche resultiert als Saldo der Netto-Cashflow (Netto-Zahlungsstrom) einer Periode, d. h. die Nettoveränderung des sog. Finanzmittelfonds in der Berichtsperiode, nämlich des Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.[2]

Aus dem Rechnungswesen sind i. d. R. unmittelbare Aufzeichnungen über Einzahlungen und Auszahlungen (direkte Methode[3]) nur schwer zu gewinnen, deshalb wird der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow oder Cashflow im engeren Sinne) überwiegend nach der indirekten Methode ermittelt.[4] Ausgangspunkt ist dabei der (Konzern-)Jahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter, d. h. das Periodenergebnis oder eine andere Ergebnisgröße, DRS 21.41, EBIT oder EBI...

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