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Brandabschnitte

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Um Gefahren und mögliche Schäden zu begrenzen und Brandschutzmaßnahmen sinnvoll planen zu können, werden größere Gebäude oder Gebäudegruppen in Brandabschnitte unterteilt. Darunter versteht man einen Teil des Gebäudes oder der Gebäudegruppe, der unter Brandschutzgesichtspunkten eine Einheit bildet und von den umgebenden Abschnitten durch Wände und Decken abgetrennt ist. An diese Abtrennungen und die Öffnungen darin (Türen, Rohrdurchbrüche usw.) werden besondere Anforderungen gestellt. Dadurch wird dafür gesorgt, dass Flammen und Rauch im Brandfall möglichst auf einen Brandabschnitt begrenzt bleiben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gibt keine einheitlichen Regeln dafür, wie die Einteilung in Brandabschnitte erfolgt. Es kommen je nach Objekt unterschiedliche Ansätze zum Tragen:

Nach § 30 Musterbauordnung (MBO) sind ausgedehnte Gebäude durch Gebäudetrennwände in höchstens 40 m lange Brandabschnitte zu unterteilen. Größere Abschnitte können gestattet werden, wenn die Nutzung des Gebäudes es erfordert und wenn wegen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen (§ 51 MBO).

Bei Sonderbauten wie Krankenhäusern, Versammlungs- und Verkaufsstätten usw. bestimmt die Art der Nutzung die Unterteilung in Brandabschnitte. Krankenhäuser müssen z. B. immer 2 Brandabschnitte je Obergeschoss haben, um im Notfall die Betten aus dem gefährdeten Bereich in Sicherheit bringen zu können, während es in Bühnenhäusern auf die Abtrennung des Zuschauerraumes vom Bühnenbereich ankommt. Auch die DIN 18230 "Baulicher Brandschutz im Industriebau" (Industriebaurichtlinie) sieht von der Musterbauordnung abweichende Bestimmungen vor.

Große Bedeutung kommt den Brandabschnitten bei der Tarifierung innerhalb der Feuerversicherung zu. Deshalb geben oft die Bestimmungen der Sachversicherer den Auss...

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