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Augenspüleinrichtungen

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Mit einer Augenspüleinrichtung werden Augen v. a. nach chemischen bzw. physikalischen Einwirkungen gespült (Chemikalie oder Fremdkörper in den Augen). Sie müssen bei Augengefährdungen als zusätzliches Erste-Hilfe-Material bereitgestellt werden. Unterschieden wird zwischen Augenduschen und Augenspülflaschen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gem. Abschn. 6.2 ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" gehören Augenspülflaschen zur Einrichtung von Erste-Hilfe-Räumen. Speziell Augennot­duschen werden v. a. beim Betrieb von Laboratorien gefordert Abschn. 6.6.2 TRGS 526"Laboratorien".

1 Warum werden Augenspüleinrichtungen bereitgestellt?

Bei Vorliegen von Augengefährdungen reicht der Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz oder Vollmaske alleine nicht aus. Diese Persönliche Schutzausrüstung verhindert nicht vollständig, dass Fremdkörper in das Auge gelangen können.

Fremdkörper können mit den Fingern ins Auge gerieben werden, Schleifstaub oder Späne können sich auf einer Brillenfassung ablagern ("Korbbrillen" bieten dafür eine gute Ablagefläche). Schutzbrillen oder der Gesichtsschutzschirm sind sinnvoll eingesetzt, wenn die Fremdkörper nur von vorne auftreffen. Ein undichter Flansch spritzt in viele Richtungen. In vielen Fällen hat man einfach nur Glück, dass die Fremdkörper (Feststoffe und Flüssigkeiten) nicht die Augen treffen.

Trotz des Einsatzes Persönlicher Schutzausrüstung kann es also zu Augenverletzungen kommen. Aus diesem Grund muss bei Augengefährdungen eine Erweiterung des Erste-Hilfe-Materials vorgenommen werden.

2 Welche Augenspüleinrichtungen werden verwendet?

2.1 Augenspülflaschen

Augenspülflaschen müssen an den Arbeitsplätzen vorhanden sein, bei denen kein Trinkwasser vorhanden ist. Die Augenspülflaschen verfügen nur über einen begrenzten Flüssigkeitsvorrat und können i. d. R. nur ein Auge ausspülen.

Trinkwassergefüllte Augenspülflaschen sollten nic...

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