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Augen- und Gesichtsschutz / 4 Einsatz

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Beim Einsatz von Augen und Gesichtsschutz ist es erforderlich, dass diese einen ausreichenden Schutz vor den in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefährdungen bieten. Darüber hinaus ist bei der Auswahl auch auf eine ausreichenden Tragekomfort zu achten. Dies ist besonders wichtig, wenn die Beschäftigten weitere PSA wie z. B. Gehörschutz und/oder Kopfschutz tragen müssen (z. B. können Brillenbügel Kapselgehörschützer in ihrer Wirksamkeit erheblich beeinflussen; auch können Augen- und Atemschutz sich gegenseitig behindern). Die Pflicht zum Tragen von Augen- oder Gesichtsschutz wird durch die Gebotszeichen in Abb. 2 kenntlich gemacht.

Bei der Benutzung können Verunreinigungen, z. B. durch Stäube und Flüssigkeiten, auftreten und Hautreizungen oder sogar Infektionen verursachen. Deshalb ist Augen- und Gesichtsschutz in regelmäßigen Abständen zu reinigen, zu pflegen und ggf. zu desinfizieren.

 

Abb. 2: Gebotszeichen Augen- und Gesichtsschutz benutzen

 
Wichtig

Fremdkörper im Auge

Schutzbrillen schützen vor dem direkten Aufprall von Spänen, Splittern oder Grobstaub auf das Auge. Trotz Einsatz von Schutzbrillen kann es zum Unfalltyp "Fremdkörper im Auge" kommen. Der Fremdkörper wird mit den Fingern in das Auge gerieben (zwischen Hornhaut und Augenlid). Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich die Fremdkörper in den Haaren verfangen oder auf dem Tragekörper der Schutzbrille ablagern. Nach dem Absetzen der Brille können die Fremdkörper dann ins Auge gelangen.

 
Achtung

Reinigung von Augen- und Gesichtsschutz

Die Reinigung von Augen- und Gesichtsschutz ist sehr wichtig. Werden z. B. Sicht- oder Sicherheitsscheiben aus Kunststoff trocken gereinigt, so kann dies zum "blind" werden des Materials führen. Die Folge ist eine schlechte Sicht und oftmals der Grund für eine Nicht-Benutzung. Be...

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