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Arbeitsschutzausschuss-Sitzung effektiv durchführen / 2.1 Auf welcher Unternehmensebene wird ein ASA angesiedelt?

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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In der Entstehungszeit des ASiG waren eigenständige, relativ homogene Betriebe mit einem oder wenigen benachbarten Standorten und industriell-gewerblichem Schwerpunkt im Blick des Gesetzgebers, die mit einer Größe ab 20 Beschäftigten damals schon fast zu den Mittelbetrieben zählten. Ziel der Gesetzgebung war es, dafür zu sorgen, dass sich in einem so strukturierten Betrieb der "Chef" (oder ein von ihm direkt Beauftragter) einmal im Vierteljahr mit der Belegschaft (vertreten durch den Betriebsrat und die Sicherheitsbeauftragten) unter Beratung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt als betrieblichen Arbeitsschutzexperten zusammensetzt, auftretende Fragen und Probleme wahrnimmt und – entscheidet. Das war möglich, wenn Fachexpertise, Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse für einen Arbeitsbereich weitgehend bei wenigen, an einem Standort gemeinsam arbeitenden Personen zusammenfielen. Das ist heute in immer weniger Unternehmen der Fall.

Ob und wie eine sinnvolle Arbeits- und Entscheidungsstruktur für einen Arbeitsschutzausschuss erreicht werden kann, ist eine Frage, die heute für viele unterschiedliche Unternehmensstrukturen spezifisch zu klären ist. Dabei spielen folgende Ansätze eine Rolle:

2.1.1 ASA standort- oder abteilungsbezogen

Damit die "Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung" praxisnah beraten werden können, ist es sinnvoll, dass der ASA dicht bei den Arbeitsplätzen angesiedelt ist. Das legt auch die Vorgabe nahe, nach der Sicherheitsbeauftragte an der ASA-Arbeit teilnehmen.

Vorteil:

Der Kontakt zu den Beschäftigten ist sehr direkt. Es können Themen wahrgenommen und bearbeitet werden, die an der Basis tatsächlich wichtig sind. Damit ist die Arbeit des ASA gut überschaubar und – im besten Fall – für die Beschäftigten spürbar, was für die Zusammenarbeit der Belegschaft in Sachen A...

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Zusammenfassung Überblick Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) und seine 4-mal im Jahr abzuhaltenden Sitzungen sind durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgegeben und für alle Unternehmen in Deutschland obligatorischer Bestandteil der ...

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