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Arbeitsschutz in der Grünflächenpflege / 2.6 Einsatz von Gefahrstoffen

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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2.6.1 Pflanzenschutz-, Unkraut- oder Schädlingsbekämpfungsmittel

Pflanzenschutz-, Unkraut- oder Schädlingsbekämpfungsmittel sind in der üblichen Grünflächenpflege i. d. R. entbehrlich und kaum mehr im Einsatz. Die Flächenbegrünung erfolgt mit robusten Pflanzen, die nicht (wie in der Pflanzenproduktion) chemisch behandelt werden. Chemische Unkrautbekämpfung ist häufig aus Umweltschutzgründen als Regelmaßnahme in der Grünflächenpflege nicht zulässig und eine chemische Schädlingsbekämpfung ist nur im Einzelfall erforderlich und zulässig (z. B. bei einem erheblichen Aufkommen von Prozessionsspinnern oder Wespen in sensiblen Bereichen). Solche Arbeiten sind dann von fachkundigen externen Firmen auszuführen.

Der Einsatz von Herbiziden, Pestiziden und Insektiziden sollte daher in der Grünflächenpflege möglichst ausgeschlossen werden und allenfalls auf die sachgerechte Anwendung von zulässigen Mitteln im haushaltsüblichen Rahmen beschränkt bleiben (z. B. auf die Behandlung einzelner Pflanzen im Bedarfsfall oder auf die punktuelle Beseitigung von Ameisen).

2.6.2 Treibstoffe, Brenngase

Häufig sind in der Grünflächenpflege Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotoren im Einsatz: Rasenmäher, Freischneider, Heckenscheren, Laubbläser. Brenngase werden für das Abbrennen von Unkraut verwendet.

2.6.3 Transport von Treibstoffen oder Brenngasen

Treibstoff oder Brenngase werden meist beim Händler (z. B. Tankstelle) gekauft und mit Pkw in Eigenverantwortung transportiert. Da es sich dann um einen gewerblichen Transport handelt, gelten (anders als beim Mitführen eines Reservekanisters im Privat-Pkw) die Anforderungen nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) an einen Kleinmengentransport von Gefahrgütern (konkretisiert im sog. ADR-Regelwerk).

Maßnahmen

  • Einhaltung der Höchstmengen (nach der sog. 1000-Punkte-Regel zu ermitteln, siehe Abschn. 3.11.2 DGUV-R 114-610),
  • bauartgeprüfte Verpackungen der Gefahrg...

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