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§ 15 LEASING (Leases) / 1.2 Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Eigentums

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 15

Die bilanzielle Zurechnung von Vermögenswerten orientiert sich nicht am zivilrechtlichen, sondern am wirtschaftlichen Eigentum. IAS 17 dient dessen Konkretisierung im Rahmen von Leasingverhältnissen. In IAS 17.21 wird das Konzept des wirtschaftlichen Eigentums innerhalb der IFRS definiert. Danach ist wirtschaftlicher Eigentümer insbesondere, wer auf Dauer die Herrschaft über das Leasingobjekt hat und/oder dessen Amortisation trägt. Die Zurechnung richtet sich danach, welche Vertragspartei überwiegend die Risiken und Chancen aus der Nutzung des Leasingobjekts trägt. Für diese Merkmale werden in IAS 17.10 Kriterien formuliert:

  • Die Kriterien der günstigen Kaufoption (Rz 30 ff.) und der im Verhältnis zur Nutzungsdauer langen Vertragsdauer (Rz 37 ff.) stellen vor allem darauf ab, wer voraussichtlich auf Dauer die Herrschaft über das Leasingobjekt ausüben wird.
  • Das Kriterium eines im Verhältnis zum Wert des Leasingobjekts hohen Barwerts der Leasingzahlungen (Rz 48 ff.) stellt demgegenüber das Amortisationsrisiko in den Vordergrund.

An beiden Aspekten lässt sich die Frage des wirtschaftlichen Eigentums festmachen. Im einfachsten Fall weisen beide Aspekte in die gleiche Richtung. Nach dem Einleitungssatz zu IAS 17.10 reicht es für die Qualifizierung eines Vertrags als finance lease aber regelmäßig aus, wenn nur in einer Hinsicht Klarheit besteht (Rz 22).

In der konkreten Einzelfallwürdigung hat allerdings der Aspekt der dauernden Herrschaft oft den logischen Vorrang. Dies ergibt sich u. a. daraus, dass zwar Kaufoptions- und Vertragsdauerkriterium ohne Rückgriff auf den Barwerttest auskommen, umgekehrt aber der Barwerttest häufig nicht. Dieser beruht auf einer Diskontierung der Mindestleasingraten. Zu den Mindestleasingraten zählen auch der Ausübungspreis einer günstigen Kau...

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