Beim Ertragswertverfahren wird der vermutete zukünftige Jahresgewinn (in unserem Fall das angepasste Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) in Relation zu einem Kapitalisierungszinsfuß gesetzt. Dieser Zinsfuß wird gebildet durch die Summe aus einem Basiszinssatz für eine sichere Anlageform (z. B. langjährige deutsche Bundesanleihen) zuzüglich eines Risikoaufschlags für das Unternehmerrisiko.

Der Risikoaufschlag wird ermittelt, indem das zu übernehmende Unternehmen mit dem Risiko anderer Investitionstypen verglichen wird. Ist z. B. eine Branche stabil, könnte das Risiko etwa mit Bundesanleihen verglichen werden. Je höher ein Risiko, umso niedriger ist der Kaufpreis, oder anders formuliert: Der Ertragswert ist umso höher, je niedriger der Kapitalisierungszinsfuß ist.

Die vollständige Formel für die Wertermittlung in Zelle O34 der Tabelle Ermittlung Unternehmenswert lautet (s. Abb. 7): =O16/$O$32

Oder ausgedrückt mit den entsprechenden Größen:

= Zukünftiger durchschn. Jahresgewinn * 100/Kapitalisierungszinsfuß

Beispiel

Der zukünftige durchschnittliche, angepasste Jahresgewinn des zu veräußernden Unternehmens beträgt 100.000 EUR. Der Verkäufer unterstellt eine Kapitalverzinsung von 8 Prozent. Es ist also zu ermitteln, wie viel Kapital ein Käufer anlegen müsste, um bei einer 8-prozentigen Verzinsung 100.000 EUR Zinsen zu erhalten. Der Verkaufspreis liegt aus Sicht des Verkäufers somit bei 1.250.000 EUR.

Bei kleinen Unternehmen ist dieser Rechenweg nur sehr bedingt bzw. reduziert anzuwenden, da er sich ausschließlich auf die Verzinsung des Kapitals ohne (wesentliche) Mitarbeit des Käufers im Unternehmen bezieht. Muss der Nachfolger seinen Unternehmerlohn durch eigene Mitarbeit mitfinanzieren, muss dies auf jeden Fall angemessen berücksichtigt werden.

Falls der Käufer den Zinsfuß aufgrund von Defiziten bei den "weichen" Faktoren auf 10 Prozent erhöht, verringert sich der Kaufpreis aus Sicht des Käufers auf 1.000.000 EUR.

Dieser Kapitalisierungszinsfuß hat daher einen maßgeblichen Einfluss auf die Wertermittlung.

Tatsächlich schwankt der bei kleinen und mittleren Unternehmen angesetzte Kapitalisierungszinsfuß in der Praxis zwischen 7 und 10 Prozent, in der Rechtsprechung zwischen 5 und 12 Prozent.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge