Um den Sachverhalt richtig buchen zu können, ist es wichtig festzustellen, wer wo die Umsatzsteuer zahlen muss. Davon hängt ab, welches der nachfolgenden Konten zu verwenden ist.
Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 |
---|---|---|
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze | 8339 | 4339 |
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet | 8336 | 4336 |
Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze | 8338 | 4338 |
Tab. 4: Kosten für die Erlöse aus grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen innerhalb der EU
Die Umsatzsteuer, auf im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen oder Dienstleistungen wird auf die Konten 1767/1768 (SKR 03) oder 3817/3818 (SKR 04) verbucht. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung wird die Umsatzsteuer an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt und von dort nach Österreich überwiesen. Über die Zahlung der Umsatzsteuerzahllast erfolgt der Ausgleich der Verbindlichkeit auf den Konten 1767/1768 und 3817/3818.
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