Um den Sachverhalt richtig buchen zu können, ist es wichtig festzustellen, wer wo die Umsatzsteuer zahlen muss. Davon hängt ab, welches der nachfolgenden Konten zu verwenden ist.

 
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 8339 4339
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet 8336 4336
Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 8338 4338

Tab. 4: Kosten für die Erlöse aus grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen innerhalb der EU

Die Umsatzsteuer, auf im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen oder Dienstleistungen wird auf die Konten 1767/1768 (SKR 03) oder 3817/3818 (SKR 04) verbucht. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung wird die Umsatzsteuer an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt und von dort nach Österreich überwiesen. Über die Zahlung der Umsatzsteuerzahllast erfolgt der Ausgleich der Verbindlichkeit auf den Konten 1767/1768 und 3817/3818.

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