Für bis zum Abschlussstichtag empfangene Lieferungen und Leistungen, für die bis zur Bilanzaufstellung noch keine Rechnungen vorliegen, ist eine Rückstellung zu bilden; ansonsten besteht die Pflicht zur Passivierung einer Verbindlichkeit.

 
Praxis-Beispiel

Bei einem Unternehmen ist 14 Tage nach dem Abschlussstichtag Buchungsschluss für die Kreditorenbuchhaltung, um den engen Zeitplan für die Aufstellung des Jahresabschlusses einhalten zu können. Die zwischen Buchungsschluss Kreditorenbuchhaltung und der endgültigen Aufstellung des Jahresabschlusses eingehenden, das abgelaufene Geschäftsjahr betreffenden Rechnungen werden als Rückstellung für ausstehende Rechnungen unter den sonstigen Rückstellungen erfasst.

Die Rechnungen sind als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen. Aus Wesentlichkeitsgründen wird der Ausweis unter den sonstigen Rückstellungen aber häufig nicht zu beanstanden sein.

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