Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung. Digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg.

2.1 Digital Jetzt

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien, in Soft- und Hardware, in Künstliche Intelligenz (KI) sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen. Ziel ist es:

  • mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie im Handwerk anzutreiben,
  • digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen zu verbessern,
  • die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU zu stärken und
  • eine höhere IT-Sicherheit in Unternehmen zu garantieren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit weniger als 500 Mitarbeitern, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 EUR pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 EUR betragen. Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt und beträgt bis zu 50 %.

Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig einzureichen, da erst nach Erhalt einer Eingangsbestätigung bestellt werden darf und die meisten Investitionen zeitlich dringend sind. Es sollte ein Digitalisierungsplan vorbereitet werden. Es ist ebenso ratsam, zu prüfen, ob die erhöhte Förderquote beantragt werden kann (zum Beispiel durch eine Beteiligung an einem Wertschöpfungsnetzwerk oder durch eine Investition in die IT-Sicherheit).

2.2 ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW 380)

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht der gewerblichen Wirtschaft im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von innovativen Unternehmen sowie von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Deutschland. Gefördert wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben.

Das Programm wendet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU, max. 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder max. 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme) sowie größere mittelständische Unternehmen (GU) deren Gruppenumsatz max. 500 Mio. EUR beträgt und die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten zinsverbilligt finanziert werden. Finanziert werden insb. Investitionen und Betriebsmittel für förderfähige Projekte. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 25 Mio. EUR pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben, und maximal 7,5 Mio. EUR pro innovativem Unternehmen. Neben den günstigen Zinssätzen werden verschiedene Laufzeitvarianten und Zinssatzfestschreibungen angeboten. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100 %.

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