Die Energiekosten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen. Welche davon im Unternehmen individuell anfallen, hängt von der Art des Verbrauchs, der Herstellung und der Verträge ab:

  • Zählermiete;
  • Abschreibung (für eigene Anlagen und Einrichtungen);
  • Werkstattkosten (Personal, Werkzeuge etc.);
  • Mindestabnahmemengen;
  • Energieverbrauch.

Die Zählermieten, Abschreibungen und Werkstattkosten sind in aller Regel fixe Kosten. Das gilt auch für den Fall, dass die Mindestabnahmemengen nicht erreicht werden. Die Differenz der vereinbarten Menge zu der wirklich abgenommenen Menge verursacht Kosten, die als fix behandelt werden müssen. Aber auch der Energieverbrauch selbst ist zum Teil nicht variabel. So besteht kein wirklich messbarer Bezug zwischen den produzierten Artikeln und den Kosten für die Heizung und das Licht in Büros und Werkstätten. In der Fertigung kommt es zu fixen Kosten, wenn Energie für das Anlaufen und Aufwärmen von Maschinen benötigt wird oder wenn Anlagen betriebsbereit gehalten werden müssen. Der Anteil der fixen Energiekosten schwankt sehr stark und ist abhängig von der Branche, den Fertigungsverfahren, den eingesetzten Maschinen und der Erfahrung der Kostenrechner. Der variable Anteil der Energiekosten schwankt nicht immer proportional zur Fertigungsmenge. Die Zuordnung zu den einzelnen Produkten fällt daher oft schwer.

Variabel sind die Kosten, die den Unternehmen durch den Emissionsrechtehandel entstehen. Werden Energieträger, die CO2 ausstoßen, also Gas, Öl, Kohle usw., im Unternehmen verbraucht, müssen ab einer bestimmten Größenordnung Rechte für die Emission von CO2 vorhanden sein. Diese müssen am Markt gekauft werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Da die Menge der benötigten Emissionsrechte vom Ausstoß an CO2 abhängt und dieser wieder vom Verbrauch der Energie im Unternehmen, handelt es sich hier um variable Energiekosten. Die Kosten der Energiewirtschaft und der Industrie für die Energieträger sind schon seit vielen Jahren durch die Preise für CO2-Zertifikate belastet. Ab 2021 muss auch für den CO2-Ausstoß, der für die Energie im Bereich Verkehr und Gebäude entsteht, eine Abgabe gezahlt werden. Diese beträgt zu Beginn 25 EUR pro Tonne CO2 und steigt bis maximal 65 EUR im Jahr 2026 an. Das wird die Kosten für Energie, gleich welcher Art, nochmals wesentlich verteuern. Die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in den Verkehr bringen, werden die ihnen vom Staat auferlegten Kosten für die CO2-Zertifikate über den Preis an die privaten und gewerblichen Verbraucher weitergeben.

 
Praxis-Tipp

Alte Entscheidungen überprüfen

In den Unternehmen wird regelmäßig geprüft, ob sich Investitionen an vielen Stellen im Unternehmen lohnen. Oft spielen dabei die Energiekosten eine wichtige Rolle. Alte Entscheidungen zuungunsten einer Investition, die auch durch Energiekosten bestimmt wurden, müssen neu überdacht werden. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen müssen neu erstellt werden und die zu erwartenden Kostensteigerungen für Benzin, Diesel, Heizöl usw. berücksichtigen.

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