Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Durchlaufende Posten / 4 Steuerlich als durchlaufende Posten zu erfassende Einnahmen und Ausgaben

Jean Bramburger-Schwirkslies, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Von einem durchlaufenden Posten kann nur ausgegangen werden, wenn eine Zahlung über eine Mittelsperson lediglich weitergeleitet wird. Die Rechts- bzw. Vertragsbeziehungen bestehen zwischen dem, der die Zahlung erhält, und dem, für den er die Zahlung leistet.

Den Personen (bzw. Vertragsparteien) muss bekannt sein, dass sie nicht für sich selbst, sondern für einen anderen handeln. Bei einem Rechtsanwalt, der Gerichtskosten für seine Mandanten entrichtet, ist von vornherein klar, dass er nicht in eigenem Namen auftritt, sondern für seinen Mandanten. Kosten (Gebühren und Auslagen), die Rechtsanwälte, Notare und Angehörige verwandter Berufe bei Behörden, Gerichten und ähnlichen Stellen für ihre Auftraggeber verauslagen, sind auch dann als durchlaufende Posten zu behandeln, wenn sie Namen und Anschrift ihres Auftraggebers dem Zahlungsempfänger nicht mitteilen.[1]

 
Praxis-Beispiel

Verauslagte Gerichtskosten eines Rechtsanwalts

Herr Huber ist Rechtsanwalt und verauslagt Gerichtskosten i. H. v. 550 EUR, die sein Mandant schuldet. Sein Mandant erstattet ihm die 550 EUR. Es handelt sich um einen durchlaufenden Posten, der keine Auswirkung auf den Gewinn von Herrn Huber hat.

Es handelt sich nicht um einen durchlaufenden Posten, wenn der Anwalt die Gerichtskosten ohne Abrechnung mit dem Mandanten für eigene Rechnung aufwendet. Entscheidend ist also, dass er nicht für sich selbst, sondern für einen anderen handelt und der Schuldner von Abgaben oder Beiträgen eindeutig feststeht. Denn dann ist auch für den Empfänger klar, dass derjenige, der zahlt, für den Schuldner zahlt. Es kann also immer von einem durchlaufenden Posten ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber Kosten- bzw. Gebührenschuldner ist. Die Reihenfolge der Zahlung und eine sofortige Zuordnung sind nicht zwingend erforderlich.

 
...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren