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Coronahilfen richtig buchen

Jean Bramburger-Schwirkslies, Michele Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Richtiges Konto für Eingang der Coronahilfe finden
  • steuerpflichtige Einnahme
  • Verbuchung rückzahlbarer Darlehen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Sonstige Erträge unregelmäßig 2709 4839   Sonstige betriebliche Erträge
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0630 3150   Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Forderungen ggü. Bundesagentur für Arbeit 1544 1457   Forderungen ggü. Bundesagentur für Arbeit

So kontieren Sie richtig!

Um die erhaltenen Coronahilfen in der Buchhaltung richtig zu erfassen, erhalten Sie im Folgenden eine Anleitung. Diese erleichtert Ihnen die korrekte Kontierung der Zahlungseingänge von Bund und Ländern. Da es sich bei den Zahlungen um sonstige Erträge handelt, die unregelmäßige Erträge (aufgrund der außergewöhnlichen Situation der Coronakrise) darstellen, sind diese Erträge auf das Konto "Sonstige Erträge unregelmäßig" (2709/4839 SKR 03/04) zu buchen. Das Konto im Soll ist die Bank (1200/1800 SKR 03/04), auf der die Beträge eingehen.

 

Buchungssatz:

Sonstige Forderungen

an Sonstige Erträge unregelmäßig

2 Corona-Soforthilfen von Bund und Ländern

Bei den Corona-Sofortmaßnahmen von Bund und Ländern handelt sich um nicht rückzahlbare Ertragszuschüsse. Nach Ergehen der Bescheide über den Erhalt von Soforthilfen sowie deren Zahlungseingang auf Ihrem Konto sind sie als "Sonstiger Ertrag unregelmäßig" zu erfassen. Die Soforthilfen unterliegen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer.

 
Praxis-Beispiel

Corona-Soforthilfe: Buchung des Zahlungseingangs

Unternehmer Gabel betreibt seit 10 Jahren ein Restaurant. Aufgrund der Coronakrise und den damit verhängten Kontaktbeschränkungen der Bundesregierung musste er dieses für den Zeitraum von März bis Mai 2020 schließen. Die laufenden Kosten, wie Raummiete, Löhne für seine 4 An...

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