Der Unternehmer ist verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen; er ist Schuldner der Umsatzsteuer (Steuerschuldner). Der Endverbraucher, der die Umsatzsteuer letztlich wirtschaftlich trägt, ist der Steuerträger. Da der Endverbraucher die Steuer nicht direkt an das Finanzamt abführt, wird die Umsatzsteuer auch als indirekte Steuer bezeichnet. In bestimmten Sonderfällen bei unternehmerischen Leistungsempfängern ist ausnahmsweise nicht derjenige, der die Umsätze ausführt, sondern der Leistungsempfänger der Steuerschuldner.[1] Diese Sonderfälle sind zur Sicherung des Steueraufkommens in § 13 b UStG geregelt.

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