Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Änderung eines Steuerbescheides wegen Datenabgleichs

Dr. Björn-Axel Dißars, Dr. Ulf-Christian Dißars
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Die Änderung eines Steuerbescheides wegen eines nachgelagerten Datenabgleichs ist nicht zulässig.

 

Sachverhalt

Die Kläger sind Eheleute, die für 2010 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. In ihrer Steuererklärung machten diese Beiträge zur Krankenversicherung als Vorsorgeaufwand geltend. Hierbei erklärten sie den gesamten Aufwand als Basisabsicherung. Das Finanzamt folgte der Steuererklärung. Im Rahmen eines nachträglichen Datenabgleichs nach dem Erlass des Steuerbescheides 2010 stellte sich heraus, dass von den geltend gemachten TEUR 10 lediglich TEUR 7 der Basisabsicherung dienten und TEUR 3 für Wahlleistungen gezahlt wurden. Das Finanzamt änderte den Bescheid 2010 entsprechend. Hiergegen legten die Kläger Einspruch und anschließend Klage ein. Sie führten aus, die Änderung der Einkommensteuerfestsetzung 2010 aufgrund eines nachgelagerten Datenabgleichs sei nicht zulässig.

 

Entscheidung

Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg. Ein Steuerbescheid könne nach der Sonderbestimmung des § 10 Abs.2a Satz 8 EStG nur dann geändert werden, wenn Daten nach den § 10 Abs. 2a Sätze 4, 6 oder 7 EStG vorlägen. Zwar seien bei Vorliegen einer Einwilligung auch Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 10 Abs. 2a Satz 4 EStG hiervon umfasst. Aufgrund der Anwendungsbestimmung in § 52 EStG gelte dies in 2010 aber nur für solche Einkommensteuerfestsetzungen, die am 14.12.2011 noch nicht erfolgt seien. Da hier der erstmalige Steuerbescheid 2010 aber bereits im März 2011 erlassen worden sei, komme eine Änderung nicht mehr in Frage.

 

Hinweis

Die Entscheidung betrifft einen Anwendungsfall der erstmaligen Anwendung der Regelungen zum Datenabgleich zwischen dem Finanzamt und den Versicherungen hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherungen. Grundsätzlich gelten diese Bestim...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    FG Rheinland-Pfalz 1 K 2194/12
    FG Rheinland-Pfalz 1 K 2194/12

      Entscheidungsstichwort (Thema) Änderung eines Einkommensteuerbescheides aufgrund nachgelagerten Datenabgleichs  Leitsatz (amtlich) Die Neufassung des § 10 Abs. 2a Satz 8 EStG i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 ermöglicht keine ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren