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Abgrenzung zwischen Zweitstudium und Aufbaustudium

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Kommentar

Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem vorhergehenden Studium der Musiktheorie können unter dem Gesichtspunkt des Aufbaustudiums als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 18.04.1996, VI R 89/93

Erläuterung:

Ein zu Werbungskosten führendes Aufbaustudium ist nicht dadurch gekennzeichnet, daß die Studien- und Prüfungsordnung des Aufbau studiums das Erst studium voraussetzt bzw. eine studientechnische „Verzahnung” beider Studiengänge vorliegt. Maßgebend ist vielmehr, daß mit dem Aufbau studium die durch das Erst studium erworbenen Kenntnisse ergänzt und vertieft werden und daß nicht der Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet wird. Diese Voraussetzungen sah der Bundesfinanzhof bei einem Sachverhalt als erfüllt an, bei dem der Steuerpflichtige in seiner Heimat Kanada ein musikwissenschaftliches Studium von 8 Semestern mit dem Bachelor of Music abgeschlossen, sodann in Deutschland 8 Semester Musiktheorie studiert und ein Abschlußdiplom der Hochschule für Musik und darstellende Künste erworben und anschließend an einer Musikhochschule das Fach „Tonmeister” studiert hatte. Der Bundesfinanzhof stellte entscheidend darauf ab, daß der Steuerpflichtige durch seine vorhergehenden musikwissenschaftlichen und musiktheoretischen Studien einen beruflichen Ausbildungsstand erreicht hatte, der es ihm ermöglichte, sogleich eine Berufstätigkeit auszuüben, aber zugleich auch die Grundlage dafür darstellte, sich in verschiedenen der sogleich praktizierbaren Berufe weiterzuspezialisieren. Mit dem Tonmeisterstudium strebte der Steuerpflichtige eine Spezialisierung und höherwertige Befähigung gegenüber seinem bisherigen Ausbildungsstand im Hinblick auf das Berufsziel des Schallplattenproduzenten an. Ein Wechsel der Berufsart w...

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    BFH VI R 89/93
    BFH VI R 89/93

      Entscheidungsstichwort (Thema) Studium zum Tonmeister als Aufbaustudium nach Studium der Musiktheorie - Fortbildungskosten als vorab entstandene Werbungskosten  Leitsatz (amtlich) Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem vorhergehenden ...

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