Tz. 31

Stand: EL 49 – ET: 02/2023

Monetäre Posten werden in IAS 29.12 als im Bestand befindliche Geldmittel oder Posten, für die das Unternehmen Geld zahlt oder erhält, definiert. Eine Definition der monetären Posten wird auch in IAS 21.8 genannt und gilt für Zwecke des IAS 29 gleichermaßen. Demnach sind hierunter im Besitz befindliche Währungseinheiten sowie Vermögenswerte und Schulden zu verstehen, für die das Unternehmen eine feste oder bestimmbare Anzahl von Währungseinheiten erhält oder zahlen muss. Darunter fallen insb. Forderungen und Verbindlichkeiten, deren Leistung als Geldbetrag definiert ist, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Ausleihungen und verzinsliche Wertpapiere. Andere Vermögenswerte und Schulden können ebenfalls monetären Charakter haben, bedürfen jedoch einer näheren Untersuchung. Zu Einzelheiten vgl. ua. IFRS-Komm., Teil B, IAS 21, Tz. 49ff. sowie EY, 2022, Ch.16.4.1.1 mwN.

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